Was zum Henkel…? – Gerichte verweigern der AfD ihre Rechte!

Die selbsternannten, „wahren Demokraten“ im Landtag verwehren der AfD nicht nur einen Vizepräsidenten, sondern auch das extrem wichtige Amt eines Vertreters in der sog. parlamentarischen Kontrollgruppe, deren Aufgabe darin besteht, die Arbeit des Verfassungsschutzes parlamentarisch zu kontrollieren.

Da wollen die Altparteien die AfD aber natürlich nicht mit dabei haben, würden wir sonst ja mitbekommen, wie der Verfassungsschutz politisch instrumentalisiert und missbraucht wird, und deshalb biegen und beugen alle Parteien im Landtag auch ganz bewusst das Recht und wählen unsere Kandidaten beharrlich nicht in dieses Amt.

Also bleibt uns nur der Weg zu den Gerichten, den wir auch konsequent beschritten haben. Nun aber verweigern uns die Gerichte durch Nichtterminierung unserer Klagen unser Recht, das ist ein ungeheuerlicher Vorgang.

Euer Uli – Für München und das Umland im Landtag