Akzeptieren Sie endlich, dass die AfD Teil des 18. Bayerischen Landtags ist und hören Sie auf, uns in unserer Arbeit zu behindern, in dem Sie unsere Kandidaten nicht wählen, obwohl das Gesetz es so vorsieht. In meiner Rede zum PKGG (Parlamentarisches Kontrollgremium) also der Institution im Bayerischen Landtag, das den Verfassungsschutz kontrolliert, habe ich vehement gefordert, dass man der AfD nicht länger die Mitarbeit in diesem Gremium vorenthält. Die Fraktionsvorsitzende der Grünen K. Schulze ist gleichzeitig auch Stellvertretende Vorsitzende dieses hochsensiblen Gremiums und bei deren Wahl gab es keine Bedenken, wenn aber unsere untadeligen Kollegen aufgestellt werden, verweigert die übergroße Mehrheit der Abgeordneten im Landtag diesen die Unterstützung .Die AfD Fraktion klagt nun gegen den Landtag, sowie auch gegen die anderen 5 Parteien, denn Art. 2 PKGG fixiert die Besetzung dieses Gremiums mit 7 Abgeordneten, wovon aber nur 6 gewählt worden sind. Es ist wirklich unerträglich, wie gewählte Abgeordnete ebenfalls gewählte Abgeordnete diskreditieren. Die selbsternannten „wahren Demokraten“ zeigen hier nur zu überdeutlich, was sie unter Demokratie verstehen. Das, was in so vielen anderen Bundesländern und Parlamenten möglich ist, das sollte auch in Bayern praktiziert werden.

Euer Uli – Für München und das Umland im Bayerischen Landtag.