Es ist der Gipfel der Dreistigkeit, ja ein Skandal, aber die Regierung missachtet sogar ganz bewusst die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichtes, in dem sie der „AfD nahen Desiderius-Erasmus-Stiftung“ nicht die dieser zustehenden Gelder in Höhe von ca. 6 Millionen Euro im Haushaltsplan 2022 berücksichtigt. Die AfD hat mit ihrem Wiedereinzug in den Bundestag ganz zweifelsfrei den Anspruch auf diese Gelder, aber natürlich verweigert man ihr diese Bundesmittel und zeigt damit wieder einmal, dass im sog. „Kampf gegen Rechts“ sogar Rechtsbeugung, ja Rechtsbruch erlaubt zu sein scheinen. Die DES muss nun klagen und ich hoffe doch sehr, dass sich das Gericht hier nicht erneut vor den Karren der Politik spannen lässt und ihre eigenen Grundsätze über den Haufen wirft, gemäß der Devise: „Was kümmert uns eine eigene Entscheidung, wenn die doch vor der Gründung der AfD getroffen wurde“. Ihr Uli Henkel – Gegen den organisierten Wahnsinn in unseren Parlamenten