Manchmal überlege ich wirklich, warum man im Plenum zu so unsinnigen Anträgen sprechen muss. Auch wenn es nicht zielführend war Art 6 Abs 5a 2021 in die Bayerischen Bauordnung aufzunehmen, ihn jetzt 2023 in zwei Lesungen im Landtag wieder abschaffen zu wollen, ist aber mindestens genau so unsinnig, unnötig, überflüssig und nur zeitraubend.

 

Im Oktober ist Landtagswahl. Dort bitte Uli Henkel auf Platz 21 der Zweitstimmliste in Oberbayern wählen 💙