Nachdem das Verwaltungsgericht München heute in einem versammlungsrechtlichen Eilverfahren nach § 80 V VwGO in einem Beschluss die Allgemeinverfügung der Landeshauptstadt München insoweit „gekippt hat“ dass in die grundgesetzlich garantierte Versammlungsfreiheit von sog. Nichtstörern nur unter den strengen Voraussetzungen des Vorliegens eines sog. polizeilichen Notstandes eingegriffen werden könne, haben sich ein paar hundert Bürger friedlich in der Fußgängerzone getroffen. Keine Gewalt, keine Übergriffigkeiten, eine relativ entspannte Polizei, so kann es auch gehen, ich hoffe sehr die Stadt lernt daraus.

Euer Uli – Gegen den organisierten Wahnsinn in unseren Parlamenten und Amtsstuben