Obwohl der 17.1. uns gezeigt hat, dass friedliebender Protest auch in Corona Zeiten möglich ist und die Einsatzkräfte nicht zwingend aufstoppen und einkesseln müssen, hat leider der BayVGH heute die Individualentscheidungen des VG vom 17.1. „aufgehoben“ und damit die Bestandskraft der Allgemeinverfügung der LHS München vom 12.1. bestätigt, die deshalb nun auch für den morgigen Mittwoch den 18.1. gilt.
Als jemand der seinen Finger am Puls der Stadt hat, ahne ich aber natürlich, dass gerade auch für Mittwoch Abend wohl „Spaziergänge“ zahlreicher Einzelpersonen angedacht sein dürften.
Nun ist es auf der einen Seite Fakt, dass diese Spaziergänge also Ordnungswidrigkeiten darstellen können, auch wenn durch eine Untersagung als Folge der Allgemeinverfügung in das verfassungsmäßig garantierte Recht auf die Versammlungsfreiheit eben auch von Nichtstörern eingegriffen wird, obwohl aus meiner Sicht jedenfalls gerade kein sog. Polizeilicher Notstand vorliegt, der dies rechtfertigen könnte.
Letzteres ist aber sicherlich nur dann unstrittig, wenn es zu keinerlei Exzessen auf Seiten der Spaziergänger kommt.
Mein Rat deshalb an alle, die trotz der Wirksamkeit der Allgemeinverfügung sich dieser nicht zu unterwerfen gedenken:
Achten Sie auf Provokateure, lassen sie es jedenfalls nicht zu, dass Sie und andere friedlich spazierende Bürger in Misskredit gebracht werden können, nur weil gewisse Akteure, die leider eine gänzlich andere Agenda haben, bewusst die an sich ja redlichen und friedlichen Absichten von friedliebenden Spaziergängern zu inkriminieren versuchen.
Wenden Sie sich deshalb an die Einsatzkräfte, wenn Sie solche Leute ausmachen. Geben Sie selbst den Einsatzkräften keinen Anlass dazu, gerade Sie aufzustoppen, einzukesseln, oder gar unter Anwendung von unmittelbarer Gewalt gegen Sie vorzugehen.
Alle friedliebenden Spazierenden sind moralisch wohl im Recht, juristisch aber eben leider nicht. Die Einsatzkräfte sind nicht wild darauf, gegen Sie vorzugehen, die würden auch lieber im Warmen bei Ihren Familien sein. Im Endeffekt ist es doch die Politik, die des Oberbürgermeisters und des Stadtrates, bis hinauf zu der des Ministerpräsidenten, die meinen, eine solche „Corona-Kritik“ im Keim ersticken zu müssen, statt sie mit einem Lächeln zu ertragen und den Menschen nach 2 Jahren auch ein Ventil zu lassen, wie gesagt, stets natürlich unter der Prämisse, dass die Kritiker sich absolut friedlich verhalten und ihr einziges Vergehen darin liegt, trotz Allgemeinverfügung spazieren zu gehen. Wer morgen also in München spazieren gehen sollte, darf auf keinen Fall ein Messer, Pfefferspray, Bengalos, oder andere „als Waffen nutzbaren Gegenstände“ mit sich führen, denn natürlich interpretiert die Einsatzleitung ein „verbotenes Spazierengehen“ als Versammlung, und in Versammlungen sind all diese Dinge aus gutem Grunde nicht erlaubt. Ach ja und bitte beschimpfen Sie die Einsatzkräfte nicht, die nur ihren oft nicht vergnügungssteuerpflichten Anweisungen nachzukommen haben, denn auch das trägt nicht zur Deseskalation bei.
Ich wünsche mir für meine Stadt München einen entspannten 19.1.22, an dem die Politik auch mal „fünf gerade sein lässt“ und friedliebende Spaziergänger nicht kriminalisiert, an dem die Einsatzkräfte ganz entspannt mögliche Spaziergänger begleiten und dabei vor allem ein Auge darauf haben, dass keine Provokateure die Spazierenden unterwandern, einen Mittwoch also, an dem die große Politik merkt, dass es dieses großen Aufgebotes an Einsatzkräften und dieser harten Maßnahme einer Allgemeinverfügung doch gar nicht bedarf, auf dass vom morgigen Mittwoch das Signal für ein deutlich gedeihlicheres Miteinander in dieser Stadt ausgehen möge.
Euer Uli Henkel – Für alle friedliebenden Bürger und gegen den Wahnsinn in unseren Parlamenten im Bayerischen Landtag.