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Nach der Bundestagswahl ist vor der Wahl – und zwar vor der in Bayern im Jahr 2018. Als Vorbereitung dazu hier schon einmal einige wichtige Infos zum Procedere, zusammengestellt von Uli Henkel, KV München Süd.

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“Alle Macht geht vom Volke aus” – so bestimmt es Art. 20 unseres Grundgesetzes. Die Landtagswahlen im September 2018 sind unmittelbarer Ausdruck dieser Norm.

Die Abgeordneten des Bayerischen Landtags werden für die Dauer von fünf Jahren nach dem sog. verbesserten Verhältniswahlrecht in Wahlkreisen und Stimmkreisen gewählt. Dazu aber später:

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Die beiden Stimmzettel:

Die dem Wähler zur Landtagswahl vorgelegten Stimmzettel unterscheiden sich ganz wesentlich von denen zur Bundestagswahl.

Bei der ersten Stimme steht hinter jeder Partei ein Name (hier also der Name des Stimmkreiskandidaten). Soweit ist noch alles wie bei der BT Wahl.

Bei der zweiten Stimme aber stehen unter einer Partei alle von dieser Partei auf dem Wahlkreislistenaufstellungsparteitag gewählten Kandidaten für den jeweiligen Regierungsbezirk und zwar in der dort gewählten Reihenfolge, wobei aber im eigenen Stimmkreis eines Direktkandidaten dessen Name nicht auch noch auf der Liste der zweiten Stimme steht, in jedem anderen Stimmkreis seines Wahlkreises aber schon.

So kann ein wohlwollender Wahlberechtigter am Wahltag in seinem Wahllokal also seinen Direktkandidaten nicht auch noch auf der Zweit-Stimmen-Liste ankreuzen, sondern muss sich dort entweder mit dem Gesamtvorschlag der Partei, also auch mit der von dieser bestimmten Listenreihenfolge einverstanden erklären (was sehr viele Wähler tun) oder aber er sucht sich dort eine Person aus, die es ihm ganz besonders angetan hat.

Für die Erststimme ist der Kandidat dem Wähler fest vorgegeben.

Mit seiner Zweitstimme kann der Wähler jedoch unter mehreren Bewerbern einer Liste auswählen.

Über die von den in den Wahlkreisen stimmberechtigten Mitgliedern festgelegte Listenreihenfolge können sich die bayerischen Wähler einfach hinwegsetzen, indem sie z.B. einen auf Listenplatz 5 gelandeten Kandidaten „nach vorne wählen “ bzw. einen auf Nummer 1 gesetzten Kandidaten „nach hinten durchreichen“. Deshalb wird auch der Ausdruck personalisiert verwendet, weil der Wähler sich eben gerade nicht an die Vorgaben der Partei halten muss (aber natürlich durchaus kann wenn er will, indem er einfach die ganze Liste ankreuzt, wozu es aber leider kein gesondert ankreuzbares Feld gibt. Dies hat zur Folge hat, dass sehr oft einfach der Kandidat angekreuzt wird, der ganz oben steht).

Exkurs: 

München Süd z.B. wird die Stimmkreise 101 Hadern und 103 Giesing umfassen und damit auch einen anderen Zuschnitt haben als München Süd bei der Bundestagswahl.

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Das bayerische Wahlsystem im Überblick

Bayern ist in Wahlkreise eingeteilt, die für die Landtagswahlen mit den Regierungsbezirken identisch sind, somit gibt es also 7 Wahlkreise.

Diese Wahlreise wiederum sind in Stimmkreise unterteilt.

In Bayern gibt es momentan 90 Stimmkreise (im kommenden Jahr werden es dann 91 sein, weil München einen 9. hinzu bekommt).

Jeder Wähler hat wie bei der Bundestagswahl auch bei dieser Wahl 2 Stimmen.

Grundgedanke ist, dass es in 90 Stimmkreisen 90 direkt gewählte Stimmkreisabgeordnete geben soll und ebenso 90 sog. Wahlkreisabgeordnete, insgesamt also 180 Sitze im Landtag.

Die erste Stimme geht an den sog. Stimmkreisabgeordneten (den sog. Direktkandidaten).

Das Direktmandat erhält derjenige Kandidat, der in einem Stimmkreis die meisten Stimmen erhält (einfaches Mehrheitswahlrecht).

Ausschlaggebend für die Gesamtzahl der Sitze einer Partei im Landtag, die nach dem Verhältniswahlrecht errechnet werden, sind aber die kumulierten ersten und zweiten Stimmen einer Partei und zwar in den 7 einzelnen Kreisen (es gibt also quasi 7 kleine Landtagswahlen).

Ganz wichtig!

Überspringt eine Partei bei der Zweit-Stimme aber die 5 % Hürde nicht, dann gilt auch ein möglicherweise in einem Stimmkreis erworbenes Direktmandat als nicht erworben. Man spricht hier davon, dass es keine Grundmandatsklausel gibt.

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Wer darf denn überhaupt zur Wahl antreten/ Kandidat werden?

Ein Kandidat darf sich nur zur Wahl stellen, wenn er am Wahltag mindestens 18 Jahre alt ist und in Bayern auch seinen Hauptwohnsitz hat.

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Wie werden die Kandidaten gefunden und gekürt?

a) Der Direktkandidat

Gem. Art. 28 des Bayerischen Landeswahlgesetzes wird in der sog. Stimmkreisversammlung der Direktkandidat gewählt (der dann Stimmkreiskandidat oder Direktkandidat heißt).

Gewählt werden kann er aber nur von einer Mitgliederversammlung aus in diesem Stimmkreis stimmberechtigten Parteimitgliedern.

Zum Zeitpunkt der Abstimmung über den Direktkandidaten müssen die wählenden Mitglieder im Stimmkreis mit Hauptwohnung gemeldet sein.

b) Der Listenkandidat

Für die so wichtige 2. Stimme werden in den 7 Regierungsbezirken 7 sog. offene Listen durch die jeweiligen dort ausschließlich stimmberechtigten Mitglieder dieses Regierungsbezirkes aufgestellt (ähnlich wie in Greding für die Bundestagswahl).

Die einzelnen Listenbewerber werden dabei von den Mitgliedern auf einzelne Listenplätze gewählt (allerdings eben nicht auf eine bayernweite Landesliste, sondern auf 7 Regierungsbezirks- bzw. Wahlkreislisten).

Hier kandidieren nun also die sog. Wahlkreiskandidaten, die aber identisch sind mit den Direktkandidaten. Denn es würde so gut wie keinen Sinn machen, jemanden nur auf diese Liste zu wählen, der nicht auch um ein Direktmandat antritt. Schließlich werden die erste und die zweite Stimme nach der Wahl personalisiert zusammengezählt.

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Die Stimmenauszählung

In Bayern werden erste und zweite Stimme anschließend nach Wahlkreisen getrennt zusammengezählt und dann erst nach dem Grundsatz der Verhältniswahl in Prozente und damit in Mandate im Landtag umgerechnet.

Dazu werden die für die Stimmkreisbewerber der Parteien und die für die Listen der Parteien abgegebenen Stimmen – sowohl die Stimmen für einen Bewerber der Liste wie für die Liste insgesamt – aufaddiert.

Die Gesamtstimmenzahl ist somit zunächst einmal maßgeblich für die Sitzverteilung unter den Parteien.

Diese Summen dienen dann der verhältnismäßigen Vergabe der Sitze nach Hare/Niemeyer an die Parteien innerhalb der Wahlkreise, wobei das Verrechnungsverfahren so kompliziert ist, dass für eine Vorstellung an dieser Stelle einfach kein Platz ist.

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Die Sitzverteilung

Aufgrund der Gesamtstimmenzahl aus Erststimmen und personalisierter Zweitstimmen innerhalb eines Wahlkreises ergibt sich nun die Reihenfolge aller Wahlkreiskandidaten.

Jeder Bewerber, der stimmanzahlmäßig einen Platz innerhalb der für den Wahlkreis insgesamt zu vergebenden Sitze erreicht hat, kann somit ins Parlament einziehen.

Die Zahl der aus der Wahlkreisliste einer Partei zu vergebenden Sitze wird um die Zahl der direkt in diesem Wahlkreis errungenen Sitze ihrer Bewerber (den Direktmandaten also) vermindert.

Der sich nunmehr ergebende Rest wird an die Bewerber der Liste nach Maßgabe der von ihnen erreichten Stimmen verteilt.

Dabei werden zunächst die Stimmen heranzogen, die ein Bewerber im Stimmkreis und auf der Liste erhalten hat.

Gewinnt eine Partei in den Stimmkreisen mehr Mandate als ihr nach dem Verhältnisausgleich auf Wahlkreisebene zustehen, so verbleiben diese Sitze der Partei. Die übrigen Parteien erhalten aber Ausgleichsmandate.

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Die übrigen Abgeordneten werden in den Wahlkreisen aus den Wahlkreislisten der einzelnen Wahlkreisvorschläge gewählt, also:

OBB 30 Abgeordnete, NB 9 , Opf. 8, Oberfr. 8, Mittelfr. 12, Schwaben 13 und Unterfr. ab 2018 nur noch 9 Abgeordnete

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Angenommen – und da bin ich mir sehr sicher – der AfD gelingt erneut ein überwältigender Coup und wir bekommen 15 % der zusammengezählten ersten und zweiten Stimmen in Bayern insgesamt, dann bedeutet dies wohl  27 AfD MdL (noch ohne Überhangmandate) und damit eine vermutliche Mandatsverteilung für die AfD wie folgt:

OBB 9, NB 3, Opf. 2, Oberfr. 2, Mittelfr. 4, Unterfr. 3, Schwaben 4 

 

Eine Weiterverbreitung dieses „Leitfadens“ ist in AfD-affinen und anderen, auf dem Boden der freiheitlich demokratischen Grundordnung stehenden Netzen und Druckwerken bei Quellenangabe jederzeit auch ohne vorherige Genehmigung des Autors gestattet.

Uli Henkel München – Süd

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